* bei Anwendung der üblichen Ausgleichsregelungen

12. Klasse

Abschlüsse im Sekundarbereich I

Da der Waldorflehrplan für alle Schüler*innen – unabhängig von Begabung und angestrebtem Schulabschluss – eine Schulzeit von 12 Jahren vorsieht, werden die staatlichen Abschlüsse, die an den Regelschulen am Ende der 10. Klasse ausgestellt werden, an unserer Schule am Ende der 12. Klasse vergeben.

  • Realschulabschluss/erweiterter Realschulabschluss (Sekundarabschluss I/Erweiterter Sekundarabschluss I) (häufig)
  • einfacher Hauptschulabschluss/Hauptschulabschluss (gelegentlich)
  • Förderschulabschluss (bei vorhandenem besonderen Unterstützungsbedarf, siehe übernächster Abschnitt)

Bei den meisten dieser Abschlüsse ist ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 auf dem gewählten Beurteilungsniveau erforderlich. Auf Antrag hin kann der einfache Hauptschulabschluss auch bereits nach Klasse 10, der einfache Realschulabschluss nach Klasse 11 vergeben werden.

 

Hinweis:

Schüler*innen, die an unserer Schule den Realschulabschluss erworben haben, können anschließend die Fachoberschule besuchen und dort u.U. in einem Jahr das Fachabitur erwerben.

 

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Freie Waldorfschule Braunschweig e.V.
Rudolf-Steiner-Straße 2
38120 Braunschweig

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