Nichts geht jemals vorbei, bis es uns gelehrt hat, was wir wissen müssen.
Pema Chodron
Seit über einem Jahr sind Schulschließungen, Wechselunterricht, Abstand, Masken und nun Schnelltests Variablen unseres unsteten Schulalltags.
Mit der Pandemie im März 2020 wurden alle, Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen, vor neue Herausforderungen gestellt. Der einst gewohnte, strukturierte Schulltag war von heute auf morgen Vergangenheit. Und heute – Monate nach dem ersten Lockdown – hat sich vorerst ruhiges Fahrwasser eingestellt.
Wir leben und planen kurzfristig. Wir sind bemüht im uns vorgegebenen Rahmen vielen Schüler*innen möglichst lange Präsenzunterricht zu ermöglichen. Denn gerade das Mit- und Füreinander wollen wir in unserer Pädagogik leben.
Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) ist der Dachverband der derzeit 252 Waldorf- und Rudolf Steiner Schulen in Deutschland. Zu seinen Aufgaben gehört die Sicherung der Aus- und Weiterbildung, eine Rechtsberatung und die überregionale Öffentlichkeitsarbeit. Er folgt dabei dem Grundsatz: Der BdFWS ist dafür da, die Erziehung zur Freiheit in der Welt aktiv zu repräsentieren und zu verteidigen und die freien Partnereinrichtungen, die sich ihm anschließen, zu befähigen, dieses Ziel praktisch zu verwirklichen.
Die durch die Corona-Pandemie bedingte tiefe Verunsicherung vieler Menschen, die widersprüchlichen Aussagen unterschiedlicher Akteure sowie uneinheitliche schulpolitische Vorgaben haben zur Folge, dass divergierende Erwartungen, Ansprüche oder Forderungen mit diesem Grundsatz verbunden werden.
Der Vorstand stellt daher die Position des Verbands wie folgt klar:
- Der BdFWS agiert auf pädagogischem Feld und gibt keine Empfehlungen zu medizinischen Fragen. Diese sind Sache der medizinischen Fachwelt.
- Auch Schulen in freier Trägerschaft haben dem Gesundheitsschutz dienenden Maßnahmen Folge zu leisten, seien es Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen.
- Waldorfschulen haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieser Maßnahmen offene und dynamische Lehrpläne zu gestalten, die sich gerade in schwierigen Zeiten phantasievoll ausschöpfen lassen.
- Im Rahmen der angebotenen Rechtsberatung klären die für den BdFWS tätigen Juristen Trägervereine und Schulleitungen über ihre Rechte und Pflichten nebst allen Konsequenzen auf, um Handlungsspielräume aufzuzeigen, die die Schulträger nutzen können.
Die teils stark polarisierte öffentliche Debatte zu der Pandemie und den Schutzmaßnahmen wird auch von Eltern und Mitarbeiter*innen der Waldorfschulen geführt. Da sich dabei vereinzelt Redner*innen öffentlich auf die Waldorfschulen bezogen haben, stellen wir fest:
- Vereinfachende Erklärungen für die Ursache und den Umgang mit der Pandemie helfen niemandem. Im schulischen Kontext besteht vielmehr die Verantwortung, den jüngeren Schüler*innen Sicherheit zu geben und den älteren Schüler*innen differenzierte Urteilskriterien zu vermitteln.
- Die Krise sollte zum Anlass genommen werden, die großen Herausforderungen unserer Zeit, wie Klima- und Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und einen solidarischen Umgang aller Menschen miteinander in den Blick zu nehmen – nicht zuletzt, um unsere mitteleuropäischen Probleme in ein Verhältnis dazu zu setzen.
- Wir fordern, dass die im Rahmen der Eindämmung und Beherrschbarkeit der Pandemie nötigen Schutzmaßnahmen von einem fachlich breit aufgestellten Gremium erarbeitet werden, altersgemäß umsetzbar sind und die Begegnungs- und Bewegungsnotwendigkeiten von Kindern und Jugendlichen nicht unverhältnismäßig einschränken.
- Wir distanzieren uns ausdrücklich von simplifizierenden, mystifizierenden, diskriminierenden sowie demokratie- und staatsfeindlichen Aussagen und verurteilen, wenn diese unter Berufung auf die Waldorfschule, die Waldorfpädagogik oder die Anthroposophie verbreitet werden.
Die Pandemie fordert jedem Menschen sehr viel ab. Der Vorstand würdigt die Bemühungen aller Beteiligten, die in Schulen und Elternhäusern mit Augenmaß die aktuelle Situation meistern müssen, um den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen einen angstfreien Lebensort zu bieten – einen Ort, der mit pädagogischer Phantasie und lebendiger Kreativität zu einem stärkenden Lernort für unsere Schüler*innen wird.
Erziehung zur Freiheit bedeutet, jungen Menschen zu ermöglichen, unvoreingenommen eigene Urteile zu fällen, die Folgen ihres Handelns abwägen zu können und das Gemeinwohl sowie die Freiheit ihrer Mitmenschen im Blick zu haben. Auf sie wird es zukünftig ankommen – die Ursachen für die gegenwärtige und sich daraus entwickelnde Situationen liegen ausschließlich in unserem Handeln.
Verbauen wir den jungen Menschen nicht mit unseren Ängsten und kraftraubenden Auseinandersetzungen die Möglichkeit, sich eigene Lebensmotive und Handlungsfreiräume zu erarbeiten.
Hamburg, 5. Oktober 2020
Nele Auschra, Henning Kullak-Ublick
Aktuelle Corona-Meldungen aus der Schule
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
ich hoffe, Sie konnten die Sommerferien gut nutzen, um sich zu erholen, Zeit miteinander zu verbringen, neue Eindrücke und Erlebnisse zu sammeln und es sich rundum gut gehen zu lassen. Am 25.08.2022 sehen wir uns alle wieder und auch das ist nach der längeren Ferienzeit auch immer wieder schön. Ich heiße Sie und Euch daher an dieser Stelle herzlich willkommen.
Ein Willkommensgruß haben wir auch von unserem Kultusminister Herrn Tonne bekommen. Anbei finden Sie zu dem Thema Testungen die entsprechenden Informationen. Die Verwaltung wird entsprechend vorbereitet sein und ausreichende Testungen für die Freiwilligen vorhalten.
Mit vielen Grüßen und besten Wünschen für einen guten Start in das neue Schuljahr
M. Seufert
- https://www.mk.niedersachsen.de/download/186888/Ministerbrief_an_Eltern_vom_15.08.2022.pdf
- https://www.mk.niedersachsen.de/download/186887/Ministerbrief_an_Eltern_vom_15.08.2022_Eltern_-_kurz.pdf
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
nun startet morgen wieder die Schule und das Kultusminister hat uns einige Informationen zukommen lassen, die Sie hier im Detail nachlesen können.
Für den praktischen Schulbetrieb sind aus unserer Sicht folgende Punkte von Relevanz:
- tägliche Tests bis zum 29.04.22 für ALLE Schüler*innen - unabhängig vom Impfstatus. Danach sind für alle, die sich freiwillig weiter testen wollen, dreimal pro Woche Tests möglich. Die Tests werden bis Ende Mai weiterhin vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
- ab sofort Wegfall der Maskenpflicht – selbstverständlich ist das freiwillige Weitertragen der Masken möglich.
- Bei einem positiven Testergebnis (Bestätigung durch PCR-Test erforderlich) können sich die Schüler*innen nach 5 Tagen mit einem Selbsttest frei testen.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Krisenstab
M. Seufert
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
es gibt Neues aus dem Kultusministerium (s. links und pfd). Diesmal glücklicherweise keine Verschärfungen, sondern in Aussicht gestellte Lockerungen. Diese Perspektiven möchten wir Ihnen keinesfalls vorenthalten. Idealerweise heben diese Aussichten die allgemeine Stimmung an der „Coronafront“.
- Brief an die Eltern
- Brief an die Eltern gekürzt
- Brief an SuS Grundstufe
- Brief an SuS Sek. I
- Brief an SuS Sek. II
- Exit-Plan
Mit herzlichen Grüßen in diesen besonders stürmischen Zeiten
M. Seufert
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
in den Kurzferien sind neue Informationen vom Kultusministerium eingetroffen, die wir Ihnen gern zur Kenntnis weiterleiten. Im Wesentlichen werden nun die bisher täglichen Testungen weiter fortgeführt, allerdings nun auch für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Geboosterte. Bitte entnehmen Sie die differenzierten Regelungen den nachfolgenden Links.
- Brief an Eltern
- Brief an Eltern, gekürzt
- Brief an SuS Grundschule
- Brief an SuS Sek I
- Brief an SuS Sek II
Im Namen des Krisenstabes wünsche ich Ihnen alles Gute und selbstverständlich negative Testergebnisse.
M. Seufert
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
es gibt wieder Neuigkeiten vom Kultusministerium.
- Zum einen gibt es ergänzende Regelungen für Schulfahrten. Danach werden alle mehrtägigen Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses sowie alle sonstigen schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung über den 31.01.2022 hinaus bis zu den Osterferien 2022 untersagt.
- Bei eintägigen Fahrten ist eine kurzfristige kostenlose Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
- Zum anderen ist die tägliche Testpflicht für die Lernenden, die zum Schulbeginn noch auf diese Woche begrenzt war, nun bis zum Ende des Schulhalbjahres verlängert worden. Hier der entsprechende Link. Wir haben eine entsprechende Anzahl von Testkits geordert und werden entsprechende Rationen, wie gewohnt, Ihren Kindern zur Verfügung stellen.
Mit herzlichen Grüßen
M. Seufert für den Krisenstab
Sehr geehrte Eltern, liebe Lernende,
das neue Jahr hat mit dem Schulbeginn nun tatsächlich richtig begonnen. Wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr hineingefunden haben. Mögen sich Ihre Wünsche erfüllen und sich Ihre Sorgen in Luft auflösen. Wir wünschen Ihnen jedenfalls ein erfolgreiches, gesundes und erfülltes Jahr 2022.
Vieles konnten wir mit dem Jahreswechsel einfach so hinter uns lassen. Corona leider nicht. Das Virus ist auch im noch jungen und unverbrauchten Jahr 2022 präsent und zwingt uns zur Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen, die wir im Wesentlichen noch einmal in Erinnerung rufen möchten:
- In dieser Schulwoche sind tägliche Selbsttestungen für alle Lernenden ohne entsprechenden Impfschutz notwendig. Ab dem 17.01. sind dann wieder drei Testungen pro Woche für die Lernenden ohne Impfschutz vorgeschrieben. Es gibt zudem die Empfehlung, dass sich geimpfte Schülerinnen und Schüler freiwillig testen lassen können. Sollten Sie diese freiwilligen Selbsttestungen für Ihre Kinder wünschen, dann teilen Sie das bitte den Klassenlehrer*innen und Klassenbetreuer*innen mit, damit die Verwaltung die entsprechenden Testkits zur Verfügung stellen kann.
- Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Es gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Masken (OP Masken) ab der 1. Klasse. Eine Pflicht zur Benutzung von FFP2 Masken besteht nicht.
- Für die Oberstufe wichtig: Ungetestete Lernende dürfen nicht mehr in die Schule kommen; auch nicht zum Schreiben von Klassen- und Abschlussarbeiten!
Mit herzlichen Neujahrsgrüßen aus dem Krisenstab
M. Seufert für den Krisenstab
Tägliche Covid-Tests für alle Ungeimpften in der ersten Schulwoche
BZ vom 27.10.2021
Hannover. Der Schulunterricht nach den Herbstferien in Niedersachsen soll am kommenden Montag mit den bereits angekündigten Regeln starten. Im Unterricht müssen die meisten Schüler Maske tragen – die Jahrgänge eins und zwei müssen dies nicht. In der ersten Schulwoche nach den Herbstferien müssen sich alle Schüler und Lehrer jeden Tag testen, wenn sie noch nicht vollständig geimpft oder nach einer Infektion genesen sind. Danach sollen die Testungen wieder dreimal wöchentlich sein. Kultusminister Grant Hendrik (SPD) hatte zuletzt angekündigt, dass die Maskenpflicht bei den Jahrgängen drei und vier als nächster Schritt wegfallen soll. Entschieden ist dies jedoch noch nicht.
Die derzeitige Corona-Landesverordnung, die auch die Regelungen zum Schulalltag beinhaltet, ist noch bis zum 10. November gültig. Laut Robert Koch-Institut sind 46,7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Niedersachsen vollständig geimpft. dpa
Anlage zur Rundverfügung (20/2021) – Zulässige Veranstaltungen nach §§6a, 1d Niedersächsische Verordnung in Schulen
Stand 21.06.2021
Das Kultusministerium hat die Rahmenbedingungen zum Start in das neue Schuljahr veröffentlicht.
1. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
- An den ersten sieben Schultagen - also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September - wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte..
- Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen" in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20-5-20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.
2. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
- Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
- Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht.
- Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
- Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen. Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
3. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es - auch für Schülerinnen und Schüler - nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
4. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
- 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
- Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
5. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
- Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
- Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
- Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
- Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht.
Das Informationspaket „Alles auf einen Blick. Regelungen zum Schulstart 21/22" finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums .
Mit freundlichen Grüßen, Stadtelternrat Braunschweig (www.stadtelternrat.de, post@stadtelternrat.de)
Anlage zur Rundverfügung 20/2021)
Zulässige Veranstaltungen nach §§6a, 1d Niedersächsische Verordnung in Schulen (Stand 21.06.2021
Diese Anlage zeigt tabellearisch, welche Form von Veranstaltung mit Publikum (drinnen/draußen, sitzend/stehend) möglich ist und welche Corona-Maßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Inzidenzwertes entsprechend der Veranstaltungsform notwenig sind.
Aktueller Stand ist die Beschulung im Szenario B. Offizielle Veränderungen für einen Szenarienwechsel werden von uns umgehend mitgeteilt.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
die Inzidenzen sinken kontinuierlich und liegen in Braunschweig mittlerweile bei einem erfreulichen Wert von unter 50. Welche Auswirkungen diese Zahlen auf unseren künftigen Schulbetrieb haben, entnehmen Sie bitte dieser Tabelle (pdf).
Bitte beachten Sie das Kleingedruckte dieser Tabelle. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass ein Szenarienwechsel nicht von den Schulen selbst entschieden, sondern durch eine Allgemeinverfügung des Landkreise (bzw. der kreisfreien Stadt oder der Region) bekanntgegeben wird. In Braunschweig erfolgt diese Bekanntgabe durch das Schulamt der Stadt Braunschweig. Eine solche Bekanntgabe für einen Szenarienwechsel vom derzeitigen Szenario B (Wechselunterricht) zum Szenario A liegt uns zurzeit nicht vor.
Ein Hinweis für Ihre Planungen und die Ihrer Kinder sind die sinkenden Inzidenzen in Braunschweig. Aufgrund dieser Tendenz erwarten wir in dieser Woche noch eine entsprechende Allgemeinverfügung vom Schulamt der Stadt Braunschweig, dass ab dem 31.05. Präsenzunterricht im Szenario A erlaubt sein wird. Sobald uns diese Allgemeinverfügung zugehen sollte, werden wir Sie darüber informieren. Selbstverständlich werden Sie auch darüber hinaus informiert, wenn es noch weitere Verfügungen für Beschulung Ihrer Kinder geben sollte.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen einen nachpfingstlichen Überblick über die aktuelle und die zu erwartende Situation haben geben können. Wir wünschen Ihnen weiterhin ein gutes Durchhaltevermögen und uns allen einen möglichst umfassenden Schulbetrieb für die nächsten Wochen bis zu den Sommerferien.
Matthias Seufert, im Namen des Krisenstabes
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
nun orientiert sich auch die Stadt Braunschweig mit ihren Inzidenzwerten an der kürzlich in Kraft getretenen Bundesnotbremse. Der Inzidenzwert für einen Wechsel in das Szenario C erfolgt erst ab einem Inzidenzwert von 165. Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Damit sollten wir erst einmal den Präsenzbetrieb im Szenario B mittelfristig fortsetzen können. Das ist im Sinne unserer Schüler*innen sicherlich sehr erfreulich.
Auszug aus dem Brief von Herrn Tonne, Niedersächsischer Bildungsminister, an die Eltern:
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse (Testkits wirken, geringe Fallzahlen an Schulen) und dank Ihrer Unterstützung bei den regelmäßigen Testungen können wir nun verantwortungsvoll den nächsten Schritt hin zu mehr Präsenzunterricht gehen. Wir wollen mehr Schülerinnen und Schüler wieder nach Monaten des Distanzunterrichts in die Schule zurückholen, das ist dringend notwendig. Dabei bleiben wir aber vorsichtig und landesweit vorerst im Szenario B, selbst wenn der regionale Inzidenzwert unter 100 liegt.
Für die Schulen in Niedersachsen bedeutet das ab dem 10. Mai 2021 folgendes:
- Grundschulen, Abschlussklassen, Förderschulen GE/KME/Hören/Sehen, Tagesbildungsstätten:
Szenario B (unabhängig von der Inzidenz) - Alle anderen Schulformen und Jahrgänge:
Szenario B (Inzidenz unter 165) oder Szenario C (Inzidenz über 165)
In der Hoffnung auf etwas mildere und frühlingshaftere Temperaturen, verbleibe ich im Namen des Krisenstabes mit vielen Grüßen
Matthias Seufert, für den Krisenstab
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
heute teilte der Fachbereich Schule in Braunschweig mit, dass aufgrund der Inzidenzwerte der letzten Tage der Schulbetrieb ab Donnerstag, den 29.04.2021 wieder für alle Klassen im Präsenzunterricht Szenario B stattfinden kann. Da wir gleichzeitig Coronainfektionen in der Unterstufe zu verzeichnen und Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes zu berücksichtigen haben, können wir Ihnen für den Präsenzunterricht im Szenario B für den 29. und 30.04.2021 folgende Informationen geben:
- Klasse 1: Szenario B, Unterricht von 7.50 bis 10.50 Uhr
- Klassen 2-5: Distanzlernen
- Klassen 6-12: Szenario B, Untericht von 7.50 bis10.50 Uhr
Die Klassenlehrer*innen und Klassenbetreuer*innen setzen sich mit ihnen in Verbindung, welche Gruppen/Schüller`*innen an welchen Tagen an der Reihe ist.
Die Notbetreuung findet weiterhin statt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir langfristigere Planungen zurzeit leider nicht anbieten können. Wir müssen auf Sicht fahren und versuchen alles, um möglichst vielen Schüler*innen eine Teilnahme am Schulbetrieb zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihr Durchhaltevermögen mit herzlichen Grüßen
Matthias Seufert, für den Krisenstab
Liebe Eltern der Klassen 2 bis 4,
die aktuelle Situation der angeordneten Selbstisolation der Lehrkräfte bringt die Schule an der Rand ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten. Im Ernst-Weißert-Haus wird das Abitur geschrieben. Um die reibungslose Durchführung des Abiturs zu gewährleisten, werden die dort eingesetzen Lehrer*innen sich bis zum Ende der Abiturprüfungen nicht an der Notbetreuung und Vertretung in der Unterstufe beteiligen.
Nach Abzug, aller sich in Selbstisolation oder aus anderen Gründen ausfallenden Kolleg*innen, bleiben für die nächste Woche 11 Kollegen übrig, die theoretisch:
- den kompletten Unterricht in Klasse 2-4 übernehmen müssten.
- die ganze Notbetreuung in der Zeit von 8-13 Uhr leisten müssten.
- nebenbei noch ihren Onlineunterricht dürchführen müssten.
Das ist nicht darstellbar, daher müssen wir die schmerzliche Mitteilung machen:
Der Präsenzunterricht in Klasse 2-4 fällt nächste Woche aus.
Die Klassenlehrer*innen werden die Kinder bestmöglich mit Aufgaben versorgen. Die Notbetreuung ist weiterhin an allen Tagen offen. Sollten Sie zu ihren angemeldeten Tagen zusätzlich die Notbetreuung nutzen müssen, so melden sie sich bitte bei ihrem/r Klassenlehrer*in.
Mit der Hoffnung ab dem 04.05.2021 wieder einen geregelten, eingeschränkten, Szenario B unterricht anbieten zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und viel Durchhaltevermögen in der kommenden Woche.
Gerrit Eix für den Krisenstab
Liebe Eltern der Klassen 1 bis 4,
am Freitag den 09.04.2021 um 19.26 Uhr erreichte uns eine neue Rundverfügung des Landes Niedersachsen. Die Verpflichtung einens Selbstestestes vor Unterichtsbeginn wird hier nochmals genauer behandelt und beschrieben:
3. Testungen Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
a) Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als24 Stundenzurückliegen. Bei den Tests muss es sich entweder
- aa) um eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCRTes-tung), oder
- bb) um einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungennach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V 1) erfüllt,
handeln.
Das Zutrittsverbot ohne gültigen Nachweis eines negativen Selbstestes gilt für das gesamte Schulgelände. Das Zutrittsverbot gilt auch für alle schulfremde Personen wie Eltern, Fahrdienste etc. Das Schulgelände beginnt dort, wo der Parkplatz bzw. der Wendehammer aufhört. Die Information, die Sie bisher aus der Schule erhalten haben, behalten ihre Gültigkeit.
Der geschäftsführende Vorstand geht davon aus, dass sich die Haushalte selbstverständlich an die Rundverfügung des Landes Niedersachsen halten. Beschwerdestelle gegen diese Rundverfügung ist das Kultusministerium Niedersachsen, die Freie Waldorfschule Braunschweig ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.
Trotz dieser Umstände freuen wir uns, zumindest wieder Teile unser Schülerschaft nach den Ferien begrüßen zu dürfen.
Gerrit Eix für den geschäftsführenden Vorstand
Liebe Eltern,
wir hoffen, dass Sie schöne und erholsame Ostertage verbracht haben und nun gestärkt in die nächste Unterrichtsphase gehen können. Sie wissen sicherlich bereits aus den Medien, dass es nach den Osterferien einige Neuerungen im Umgang mit den Tests gibt. Wir schicken Ihnen die für die Eltern bestimmten Dateien mit und ergänzen hier, was in unserer Schule konkret zu beachten ist:
Soweit es zur Zeit vorgesehen ist, werden wir auch nach den Osterferien im Wechselunterricht des Szenarios B arbeiten. Die Auswertung der Testungen vor den Ferien hat das Kultusministerium veranlasst, nun wie folgt vorzugehen:
- Die Testungen werden weiterhin regelmäßig zwei Mal pro Woche vorgenommen.
- Getestet wird zuhause. Es besteht die Pflicht zum Testen.
- Am Unterricht dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die einen Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben.
- Die Vorgaben aus dem Kultusministerium sehen vor, dass Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass „die Tests durchgeführt wurden und dass das Ergebnis negativ war Bestätigen Sie daher einfach durch Ihre Unterschrift auf der Innenseite der Verpackung des Testkits das Ergebnis des Tests und notie ren Sie bitte Namen und Klasse Ihres Kindes sowie das Datum. Die Schülerinnen und Schüler geben diese Bescheinigung in der Schule vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde beim Lehrer ab.
- Geben Sie Ihren Kindern bitte auch den unterschriebenen Abschnitt aus dem Schreiben des Kultusministeriums mit. (Information für die Eltern)
- Jeweils am Donnerstag oder Freitag (je nach Gruppenzugehörigkeit) erhalten die Schülerinnen und Schüler für die folgende Woche zwei Testkits mit nach Hause.
- Getestet wird jeweils am Montag und Mittwoch oder am Dienstag und Donnerstag (je nach Gruppenz ugehörigkeit) zuhause.
- Im Unterschied zu den Regelungen an den öffentlichen Schulen, wo der Schulbesuch am kommenden Montag und Dienstag (12./ jeweils nur zum Abholen der Tests vorgesehen ist möchten wir an der Waldorfschule diese Tage schon für den „ Unterricht nach Stundenplan" nutzen. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler bereits mit einem Negativtest zur Schule kommen. Wir bieten Ihnen dafür zwei Möglichkeiten an:
- Möglichkeit A: Kommen Sie am kommende n Freitag, den 9.4. zwischen 13 und 15 Uhr kurz zur Schule Direkt in der Ludwig Winter Straße, schräg unter dem großen Werbebanner, können Sie dort vom Bürgersteig aus Testkits für Ihre Kinder (wenn Sie eine entsprechende ( Vollmacht vorlege n, für Kinder anderer Familien) für den ersten Test abholen. Kommen Sie einfach an das Fenster der 12. Klasse.
- Möglichkeit B: Kaufen Sie bei einem der recht zahlreichen Anbieter ein Testkit und bescheinigen Sie uns auf einer entsprechenden Rückmeldung, dass der Test durchgeführt und negativ war.
- In jedem Fall bitten wir Sie darum, die unten mitgeschickte Vorlage auszufüllen und Ihrem Kind mitzugeben.
Wir hoffen, weiterhin so viel wie möglich Präsenzunterricht durchführen zu können. Sowohl Schüler*innen als auch Lehrer*innen haben im vergangenen Jahr erlebt, wie wichtig die
persönliche Begegnung für alle Beteiligten ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
R. Czaske für den Krisenstab